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  2. Wohngeld-Plus – Sorgenfreier Wohnen
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Wohngeld-Plus – Sorgenfreier Wohnen

23.09.2024
Wohngeld-Plus – Sorgenfreier Wohnen
Lupe

Entlastung für Menschen mit niedrigen Einkommen/ Online-Antrag möglich

 

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Entlastung für Menschen mit niedrigen Einkommen auf den Weg gebracht. Sie sollen aufgrund gestiegener Wohnkosten nicht in Schwierigkeiten geraten und die Möglichkeit bekommen, sorgenfreier zu wohnen.

Ob jemand einen Anspruch auf Wohngeld besitzt, ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastungen für Hauseigentümer und dem Gesamteinkommen. Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte einen Antrag stellen und seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Dies gilt insbesondere für Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente, erwerbstätige Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, aber auch für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Bei einem Wohngeldanspruch haben Kinder zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Den Antrag auf Wohngeld können Betroffene bei der für sie zuständigen Wohngeldstelle stellen.

 

Ab sofort auch eine Online-Antragstellung möglich 

Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Elbe-Elster besteht zudem ab sofort die Möglichkeit, den Wohngeldantrag auch online zu stellen. Den Zugang zum Online-Antrag finden Interessenten unter https://lkee.de/Service-Verwaltung/Online-Dienste/. 

Bei Interesse oder Fragen geben die zuständigen Sachbearbeiter des Landkreises Elbe Elster, Sozialamt in der Grochwitzer Straße 20 in 04916 Herzberg oder unter der Telefonnummer 03535/46-3145, gerne Auskunft.

 

Bild zur Meldung: Wohngeld-Plus – Sorgenfreier Wohnen

Weitere Informationen:
Links
Online Wohngelantrag
 
 
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