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Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Wohngeld beachten

06.01.2023
Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Wohngeld beachten
Lupe

Verbandsgemeinde Liebenwerda und Stadt Finsterwalde bearbeiten Wohngeldanträge selbstständig/ Landkreis weiterhin für viele Städte, Ämter und die Gemeinde Röderland zuständig

 

Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet die Verbandsgemeinde Liebenwerda für ihre Einwohner die Wohngeldanträge selbstständig in ihren Räumlichkeiten am Verwaltungsstandort in Falkenberg/ Elster, Heinrich-Zille Str. 9a. Das heißt: Einwohner der Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/ Elster, Mühlberg und Uebigau-Wahrenbrück einschließlich der zugehörigen Ortsteile müssen ihren Wohngeldantrag nun bei der Verbandsgemeinde in Falkenberg/ Elster stellen.  

Für die Einwohner der Städte Elsterwerda, Herzberg, Schönewalde, Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde - inklusive der jeweiligen Ortsteile - sowie für die Ämter Elsterland, Kleine Elster, Plessa, Schradenland, Schlieben und für die Gemeinde Röderland bleibt weiterhin der Landkreis Elbe-Elster mit Sitz in Herzberg/Elster, Grochwitzer Str. 20, für die Wohngeldbearbeitung zuständig.

 

Die Stadt Finsterwalde hat eine eigene Wohngeldstelle.

 

Die Sprechzeiten der Wohngeldstelle des Landkreises Elbe-Elster sind:

Montag:              Keine Sprechzeit

Dienstags:           8 - 12 Uhr, 13 – 17 Uhr

Mittwoch:           keine Sprechzeit

Donnerstag:       8 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr

Freitag:               Keine Sprechzeit

 

Vorsprachen können während der genannten Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle sind außerdem innerhalb der Sprechzeiten unter 03535/ 46-3145 telefonisch erreichbar.

 

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