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Bauamtsleitertagung: Austausch zur neuen Brandenburgischen Bauordnung

Amt Elsterland, den 23.​10.​2026

Landkreis und kommunale Bauverwaltungen beraten über Änderungen und deren Umsetzung in der Praxis

Seit dem 30. Juni 2026 gilt die novellierte Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Ziel der Gesetzesänderung ist es, Bau- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und den Wohnungsbau sowie den Umbau bestehender Gebäude zu erleichtern.
Um die neuen Regelungen gemeinsam in die Praxis umzusetzen, kamen am 19. Oktober 2026 im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Herzberg Mitarbeiter des kreislichen Amtes für Bauordnung, Umwelt und Denkmalschutz mit Vertreterinnen und Vertretern der Bauämter der Kommunen im Landkreis Elbe-Elster sowie mit bauvorlageberechtigten Fachleuten aus Ingenieurwesen und Handwerk zusammen. Im Mittelpunkt standen die wesentlichen Änderungen des Baurechts und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit. In einer konstruktiven Diskussion wurden offene Fragen erörtert und Lösungsansätze für die anstehenden Herausforderungen entwickelt.
Das bewährte Prinzip der Konzentrationswirkung bleibt erhalten: Bauherren erhalten die erforderlichen Genehmigungen weiterhin gebündelt aus einer Hand. Änderungen gibt es insbesondere bei den Verfahrensregelungen und der Bearbeitung von Bauanträgen.
So wurde das bisherige Bauanzeigeverfahren durch das Genehmigungsfreistellungsverfahren ersetzt. In diesem Verfahren kann die zuständige Gemeinde über den Antrag entscheiden. Da die Bauaufsichtsbehörde keine inhaltliche Prüfung vornimmt, kommt den Entwurfsverfassenden eine besondere Verantwortung zu.
Auch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch die Aufstockung bestehender Gebäude soll erleichtert werden. Der neue § 51a BbgBO, der sogenannte Umbauparagraph, schafft hierfür zusätzliche Möglichkeiten.
Darüber hinaus sieht die novellierte Bauordnung verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen vor. Fehlende Unterlagen sind innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang nachzufordern. Bei vollständigen Bauvorlagen gilt zudem eine fiktive Genehmigungsfrist von drei Monaten.
Eine weitere Neuerung betrifft die Antragstellung. Bauanträge dürfen nur noch elektronisch eingereicht werden. Damit soll die Bearbeitung vereinfacht und beschleunigt werden.
Die Bauamtsleitertagung findet seit mehr als 15 Jahren jährlich statt. Sie stärkt den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Elbe-Elster, den örtlichen Bauverwaltungen in den Kommunen und den am Bau Beteiligten. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zügig und rechtssicher zu gestalten und komplexe Fragestellungen aus der täglichen Praxis gemeinsam zu lösen.


Fotos: Pressestelle Kreisverwaltung/Tilo Wanka
Im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Herzberg tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bauamtsleitertagung über die Neuerungen der Brandenburgischen Bauordnung aus.
 

 

Bild zur Meldung: Bauamtsleitertagung: Austausch zur neuen Brandenburgischen Bauordnung