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Neue Passbild-Regelungen ab Mai 2025

28.03.2025
Neue Passbild-Regelungen ab Mai 2025
Lupe

Was sich in der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster ändert

 Ab dem 1. Mai 2025 gelten deutschlandweit strengere Vorschriften für Passbilder, um Manipulationen wie das sogenannte Morphing (Manipulation von Gesichtszügen auf Passfotos) zu verhindern. Die Regelungen folgen den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und der Bundesdruckerei. Doch wie genau wird die Übermittlung der digitalen Passfotos in der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster ablaufen? Zertifizierte Fotostudios und spezielle Fotoaufnahmegeräte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und welche wichtigen Hinweise Sie beachten sollten.

 

 Wie übermitteln Sie ab dem 1. Mai 2025 Fotos in der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster? 

 

 1. Zertifizierte Fotostudios 

Ein zertifiziertes Fotostudio fertigt das Passbild an und übermittelt es direkt über eine sichere Verbindung an die Ausländerbehörde. 

 

 2. Fotoaufnahmen in der Ausländerbehörde 

Die Bundesdruckerei stellt Fotoaufnahmegeräte bereit, die alle Anforderungen erfüllen. Wenn die Geräte pünktlich geliefert werden, können Sie ab dem 1. Mai 2025 Fotos direkt in der Behörde aufnehmen lassen. Dafür fallen Gebühren von 6 Euro an. 

 

 Wichtige Hinweise: 

a.) Beantragen Sie gleichzeitig zwei Dokumente (z. B. Aufenthaltstitel und Reisepass), fällt die Gebühr doppelt an. Diese Regelung ist festgelegt und derzeit nicht änderbar. 

 

 b.) Vom 1. April bis 30. April 2025 sind wegen der Umstellung auf die digitale Fotoübermittlung und interner Prozessänderungen keine Terminbuchungen für elektronische Aufenthaltstitel oder Reisepässe möglich. Sie können Anträge schriftlich stellen, müssen aber für die Fotoaufnahme ab Mai 2025 einen neuen Termin buchen. Es empfiehlt sich, Termine für Aufnahmen erst ab Mai 2025 zu planen (gilt nicht für Fotostudios). Bei ablaufenden Aufenthaltstiteln können weiterhin Fiktionsbescheinigungen ausgestellt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Alle anderen Dienstleistungen stehen uneingeschränkt zur Verfügung. 

 

 Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: 

 

- [BMI FAQ zu Passbildern]

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/biometrie/09-kein-papier-passbild.html)

 

 - [BMI FAQ zur Sicherheit von Ausweisen] (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise/gesetz-staerkung-sicherheit-pass-ausweiswesen/staerkung-sicherheit-pass-ausweisen-liste.html)

 

- [BMI Personalausweisportal FAQ zur Biometrie] (https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.html#:~:text=Wird%20f%C3%BCr%20ein%20Ausweisdokument%20(Reisepass,zur%20Grundgeb%C3%BChr%20des%20jeweiligen%20Ausweisdokuments)


 

 

Bild zur Meldung: Neue Passbild-Regelungen ab Mai 2025

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