Navigation überspringen
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
Startseite   |   Login   |   Intranet   |   Impressum   |   Datenschutz
 
 
  • Willkommen
    •  
    • Nachrichten
    • Angemerkt
    • Gästebuch
    •  
  • Politik & Verwaltung
    •  
    • Kommunales
    • Verwaltung
    • Maerker Portal
    • Amtsblatt
    • Satzungen
    • Bekanntmachungen
    •  
  • Einrichtungen
    •  
    • Grundschule
    • Kindertagesstätte
    • Mehrgenerationenhaus
    • Schullandheim
    • Feuerwehren
    • Rettungswache
    • Kirchen
    • Sportstätten
    • Jugendräume
    •  
  • Gemeindeleben
    •  
    • Vereine und Gruppen
    • Die Ortsteile
      •  
      • Friedersdorf
      • Oppelhain
      • Rückersdorf
      •  
    • Veranstaltungen
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Unternehmen
    • Wirtschaftsförderung
    • Immobilien
    •  
  • Tourismus
    •  
    • Gastronomie / Unterkünfte
    • Natur
      •  
      • Aussichtsturm
      • Greifvogelstation
      • Naturschutzgebiet
      • Rückersdorfer See
      •  
    • Radwandern
      •  
      • Kohle-Wind & Wasser Tour
      • Die „Apfelroute“
      • Es klappert die Mühle…
      • Auf den Spuren...
      •  
    • Kräutergarten
    • Pechofenmodell
    • Paltrockwindmühle
    • Touristische Links
    • Bildergalerie
    •  
 
Bannerbild
Landesstraße Richtung Doberlug-Kirchhain
Kirche in Friedersdorf
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rückersdorfer See
Bannerbild
Kontakt

Amt Elsterland
Gemeinde Rückersdorf

Kindergartenstraße 2a
03253 Schönborn

 

Telefon (035326) 98110
 Telefax (035326) 98139
 

Zum Kontaktformular

 
Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

1. So. n. Trinitatis

11.06.2023 - 09:30 Uhr

Evangelische Kirche Oppelhain
 
1. So. n. Trinitatis

11.06.2023 - 11:00 Uhr

Evangelische Kirche Friedersdorf
 
Naturparkfest 2023 in Rückersdorf

17.06.2023 - 11:00 Uhr

Rückersdorfer Badesee
 
[ mehr ]
 
Nachrichten
 

14. Berufskunstausstellung zum 30. Landkreisgeburtstag

06.06.2023

 

Bildungsurlaub mit der Kreisvolkshochschule erleben

01.06.2023

 

Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2024

25.05.2023

 
[ mehr ]
 
Unsere Gemeinden

Friedersdorf

Oppelhain

Rückersdorf

 
Galerie
Impressionen
[ mehr ]
 
  1. Sie befinden sich hier:
  2.   
  3. Start
Bildungsurlaub mit der Kreisvolkshochschule erleben
Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2024
Termine in der Ausländerbehörde ab sofort online buchbar
Ankündigung zur Durchführung der Gewässerunterhaltung
Straßenverkehrsamt Elbe-Elster mietet mobiles Blitzgerät an
Links zum Teilen der Seite überspringen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • mail
    Link verschicken
  • print
    Druckansicht öffnen
Teilen auf Facebook   Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Schöffenwahl 2023 – Schöffen gesucht!

06.12.2022
Schöffenwahl 2023 – Schöffen gesucht!
Lupe

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Amt Elsterland Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda bzw. am Landesgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertreter der Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn, Rückersdorf und Heideland obliegt es Schöffenvorschlagslisten aufzustellen und zu beschließen. Diese enthalten doppelt so viele Kandidaten, wie tatsächlich Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die den Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn, Rückersdorf und Heideland wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortliche Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilt oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen zu lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten können eine Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28. Februar 2023 dem oder im

Amt Elsterland

Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Kindergartenstraße 2a in 03253 Schönborn

E-Mail:

zusenden oder abgeben.

 

Unter Downloads können Sie das entsprechende Formular zur Bewerbung herunterladen.

 

Bild zur Meldung: Schöffenwahl 2023 – Schöffen gesucht!

Weitere Informationen:
Downloads
Formular Bewerbung Schöffenwahl 2023
 
 
zurück
  • Facebook
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 
 
Besucher: 
6642
Brandenburg vernetzt