Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

07.09.2022

Leider häufen sich wieder Beschwerden, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaft Ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen.

 

Es ist grundsätzlich verboten, Hundekot auf öffentlichen Grundstücken, auch in Grünanlagen oder auf Freiflächen zurück zu lassen. Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Geh- und Radwege, öffentliche Wege, Kinderspielplätze und Grünanlagen sowie Vorgärten und Wiesen sind dafür tabu!

 

Es sollte für Hundebesitzer selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde selbst zu entsorgen. Es ist jedenfalls nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.

 

Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet des Amtes Elsterland mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.

 

Dennoch möchten wir betonen, dass sich die Mehrheit der Hundebesitzer vorbildlich an alle Vorgaben hält.

 

 

Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung