Information zur Reform der Grundsteuer

07.07.2022

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung die Grundsteuerwerterklärung vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt übermitteln. Die Frist wurde am 30. März 2022 im Bundessteuerblatt (BStBl. I, Seite 205) öffentlich bekannt gemacht. Das Finanzamt sendet Ihnen die benötigten Unterlagen zu.

Erst nach dieser Neubewertung durch das zuständige Finanzamt wird die Grundsteuer ab 2025 nach aktuellen Wertverhältnissen durch die Städte und Gemeinden neu berechnet.

Bitte wenden Sie sich bei jeglichen Fragen zur Grundsteuerreform an die Grundsteuer-Hotline:

                                  

Tel. 0331/20060020

 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und zu den Bodenrichtwerten finden Sie unter:

                                              

www.grundsteuer.brandenburg.de und die Bodenrichtwerte auf der Webseite    

www.boris-brandenburg.de/boris-bb/ oder hier:

 

Übersicht Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform

Lage

 

 

 

 

BRW in €/m²

Art der baulichen Nutzung

Gemeinde

BRW – Zone

01.01.2022

 

Schönborn

 

14,00

MD=Dorfgebiet

Gruhno

 

7,00

MD=Dorfgebiet

Schadewitz

 

7,00

MD=Dorfgebiet

Lindena

 

10,00

MD=Dorfgebiet

Rückersdorf

Dorfgebiet

14,00

MD=Dorfgebiet

 

Erholungsgebiet

8,00

SE=Sondergebiet für Erholung

Oppelhain

 

10,00

MD=Dorfgebiet

Friedersdorf

 

10,00

MD=Dorfgebiet

Tröbitz

Dorfgebiet

12,00

MD=Dorfgebiet

 

Gewerbegebiet

4,00

GE=Gewerbegebiet

Drößig

 

8,00

MD=Dorfgebiet

Eichholz

 

10,00

MD=Dorfgebiet

Fischwasser

 

7,00

MD=Dorfgebiet

Schilda

 

7,00

MD=Dorfgebiet

Amtsgebiet

ASB=Außenbereich

4,00

M=Gemischte Baufläche

 

für land- und forstwirtschaftliche Flächen

BRW – Zone

 

 

BRW in €/m²

Nutzungsart

Vorherrschende

Ackerzahl

Vorherrschende

Grünlandzahl

 

01.01.2022

 

 

 

Amtsgebiet

0,54

A

30 – 40

 

 

0,46

GR

 

30 – 40

 

0,48

F