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Grundsteuerreform

05.05.2022
Grundsteuerreform
Lupe

Was ändert sich in 2022?

 

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 beziehungsweise 1964 ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

 

 

Wer ist von der Reform betroffen?

 

Die Neubewertung – und somit die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung – betrifft alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatten, auch, wenn das Grundstück oder der Betrieb später verkauft wird.

Wer nur mietet oder pachtet, ist von der Reform nicht selbst betroffen, muss aber gegebenenfalls seinen Vermieter oder Verpächter mit Auskünften unterstützen.

 

 

Was ist bei der Abgabe zu beachten?

 

Die Grundsteuerwerterklärungen soll grundsätzlich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die elektronische Abgabepflicht ist in § 228 Abs. 6 Bewertungsgesetz verankert und kann nur in Ausnahmefällen durch eine Abgabe von Papierformularen ersetzt werden. Für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung können Sie das kostenfreie und sichere ELSTER-Verfahren (www.elster.de) nutzen.

 

 

Wann müssen die Grundsteuerwerterklärungen beim Finanzamt eingereicht werden?

 

Abgabezeitraum ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022. Diese Frist gilt für alle Steuerpflichtigen.

 

Die brandenburgischen Finanzämter werden zwar über Pressemitteilungen auf die Abgabepflicht hinweisen, aber Steuerpflichtige nicht gesondert zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auffordern. Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte sollen aber von Mai bis Juni 2022 Informationsschreiben von den Finanzämtern, aus denen die wichtigsten Daten und Fakten hervorgehen, erhalten.

 

 

 

Welche Unterstützungsangebote bieten die Finanzämter?

 

Das Finanzamt Calau wird folgende drei Veranstaltungen "Finanzamt vor Ort" durchführen:

> am 08.06.2022 um 13:00 Uhr im Stadthaus Elsterwerda

> am 22.06.2022 ab 10:00 in der Stadthalle Calau

> am 29.06.2022 um 13:00 Uhr im Bürgerhaus in Herzberg

 

Diese Finanzamt-vor-Ort-Termine richten sich an Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung bei der Erstellung ihrer Grundsteuerwerterklärung benötigen.

Die Finanzämter werden darüber hinaus besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort in den Servicestellen der Finanzämter anbieten.

Für weitere Fragen stehen eine Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 ab Mai 2022 und ein virtueller Assistent (www.steuerchatbot.de) zur Verfügung.

 

Viele Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform finden Sie auch im Internet auf der Seite

www.grundsteuer.brandenburg.de.

 

 

Bild zur Meldung: Grundsteuerreform

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