Information der ILB zum heutigen Antragsstart der Heizkostenhilfen für private Haushalte

09.05.2023

Seit heute hat das Antragsportal der ILB für die Heizkostenhilfen für private Haushalte geöffnet. Wir bitten Sie, die beiliegende Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie unsere ergänzenden Hinweise an ihre ortsansässigen Kommunalverwaltungen und zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.
Wir orientieren auf folgende Vorgehensweise:

- Anträge sind online zu stellen.
- Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, oder bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können werktags von 8 - 17 Uhr mit dem ILB-Beratungsteam telefonieren, die Hotline lautet: 0331 660 2920.
- Hinweise und Berechnungsbeispiele einschließlich eines Online-Rechners finden Sie hier: www.ilb.de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte
- Das Online-Antragsportal öffnet sich erst dann, wenn über den Online-Rechner die persönliche Antragsberechtigung berechnet worden ist. Einen Direktzugang zur Antragstellung gibt es demzufolge nicht.
- Eine eventuell angestrebte Papier-Antragstellung ist möglich, allerdings führt diese zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten.

Wir raten davon ab, dass in den Kommunen oder durch Beauftragte eigene Info-Pakete erstellt und als "Zweitquellen" zur Information der Antragstellenden veröffentlicht werden, da die offiziellen Antragsseiten der ILB und des Bundes permanent gepflegt und aktualisiert werden. Es können sich also ständig neue Aspekte ergeben, die für die Antragstellung relevant sind. Wir bieten auch Ihnen den ständigen, engen Kontakt mit unserem ILB-Team an, wenn sich Fragen ergeben.
 

 

Bild zur Meldung: Information der ILB zum heutigen Antragsstart der Heizkostenhilfen für private Haushalte