Straßenreinigung in der Gemeinde Rückersdorf

Rückersdorf, den 01.02.2021

Straßenreinigung in den Ortsteilen

 

- Gemeinsam für eine saubere Gemeinde -

                         

 

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/-Innen,

Werte Einwohnerinnen und Einwohner in Friedersdorf, Oppelhain und Rückersdorf,

 

viele freuen sich über ein gepflegtes Ortsbild und achten entsprechend auf ihr Wohnumfeld. Für dieses Engagement vorweg ein großes Dankeschön. Ich selbst bin als Bürgermeister bemüht, die kommunalen Flächen in unseren Orten durch Einsatz unserer Gemeindebediensteten in Ordnung zu halten bzw. in Ordnung zu bringen. Ich fahre gern durch unsere Gemeinde, dabei stelle ich sicher nicht nur zu meiner Freude fest, dass der Großteil der Anlieger der Straßenreinigungspflicht nachkommt. Damit tragen Sie erheblich dazu bei, dass unsere Gemeinde auch auf Auswärtige, Urlauber und Besucher einen gepflegten Eindruck macht.

Allerdings stelle ich fest, dass einigen Bürgerinnen und Bürgern die Pflichten bei der Straßenreinigung nicht bekannt sind. Die Straßenreinigung gehört grundsätzlich zu den Pflichten der Grundstückseigentümer/Anlieger. Aspekte wie Verkehrssicherheit, Gefahrenabwehr und Pflege des Ortsbildes stehen hierbei im Vordergrund.

Um Sauberkeit auf unseren Straßen und Wegen zu gewährleisten, muss jeder seine Aufgabe erfüllen. Anders als andere Städte und Gemeinden erhebt die Gemeinde Rückersdorf keine Straßenreinigungsgebühren. Dies ist nur möglich, weil die Reinigungsaufgabe auf die Grundstückseigentümer/Anlieger übertragen und in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rückersdorf geregelt ist.

Unter anderem sind die Eigentümer/Anlieger verpflichtet, den Rinnstein regelmäßig von Gras, Unkraut, Unrat sowie Sand und Streugut zu reinigen, um einen störungsfreien Abfluss von Regenwasser sicherstellen zu können. Des Weiteren haben Anlieger von Grünanlagen, Anpflanzungen und Rabatten deren sachgerechte Pflege zu gewährleisten.

Die Straßenreinigungspflicht besteht im Übrigen auch dann, wenn der Eigentümer/Anlieger wegen Gebrechlichkeit, Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen selbst nicht in der Lage ist, diese Arbeiten auszuführen. Die Straßenreinigungssatzung können Sie unter folgenden Link einsehen: Straßen- und Winterdienstreinigungssatzung der Gemeinde Rückersdorf  

Ich weiß und bin mir sicher, dass der Großteil von Ihnen dieser „Plicht“ nachkommt. Ich freue mich darüber sehr. Umso mehr sollen Sie dieses Schreiben als Dank meinerseits ansehen. Die, denen diese „Pflicht“ bisher nicht bekannt war, möchte ich hiermit bitten, doch auch hin und wieder dafür zu sorgen, dass wir uns alle gemeinsam über ein gepflegtes Ortsbild freuen können. Also sehen wir es alle nicht als Pflicht, sondern als eine Aufgabe mit der wir unsere Ortsteile gemeinschaftlich in Schuss halten.

Vielen Dank!

Ihr

 

Georg Zörner

Ehrenamtlicher Bürgermeister

der Gemeinde Rückersdorf

 

Bild zur Meldung: Straßenreinigung in der Gemeinde Rückersdorf