Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest zum 17. April im Landkreis Elbe-Elster
Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Aufstallungspflicht endet, Vorsichtsmaßnahmen bleiben bestehen
Die am 9. März 2026 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest, im Landkreis Elbe-Elster, wird mit Wirkung zum 17. April 2026 vollständig aufgehoben.
Dies bedeutet, dass für die betroffenen Geflügelhaltungen, die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel sowie alle weiteren erlassenen Maßnahmen ab dem 17. April 2026 entfallen.
Der am 9. März 2026 bestätigte Ausbruch der Geflügelpest konnte infolge der frühzeitigen Erkennung sowie der sogleich eingeleiteten Maßnahmen gut eingedämmt werden, sodass es zu keinen weiteren Ausbrüchen im Landkreis Elbe-Elster gekommen ist. Die durchgeführten amtlichen Kontrollen der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der eingerichteten Schutz- bzw. Überwachungszone verliefen im Landkreis Elbe-Elster allesamt mit negativem Ergebnis.
Da sich die aktuelle Tierseuchenlage in Deutschland, jedoch weiterhin als angespannt darstellt, sind alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin angehalten, die in der Tierseuchenallgemeinverfügung aufgeführten Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin einzuhalten. Dazu gehören insbesondere wirksame Desinfektionsmaßnahmen sowie die Einschränkung des Personenzugangs zu den Ställen, insbesondere von bestandsfremden Personen. Die aufgeführten Biosicherheitsmaßnahmen stellen derzeit den einzig wirksamen Schutz vor einer Infektion mit dem Virus der Geflügelpest dar.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen weiterhin meldepflichtig sind. Bei auffälligen Krankheits- oder Sterbefällen in einer Haltung ist umgehend das Veterinäramt des Landkreises telefonisch unter 03535 46 2681 zu informieren.
Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter www.lkee.de sowie im Amtsblatt Nr. 9 vom 16. April 2026 zu finden.
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